5.12.04

Mit gekreuzten Klingen: Gillette vs. Wilkinson

Vor der Patentkammer des Düsseldorfer Landgerichts behauptete der Klingen-Gigant Gillette (vertreten durch Guntram Rahn), mit Wilkinsons „Quattro“ werde das Drei-Klingen-Patent ihres „Mach3“-Rasierers abgekupfert.
Der Richter zählte nach und kam zu dem rechnerisch richtigen Ergebnis, vier Klingen seien nicht gleich drei Klingen. Folge: Die Klage mit einem Streitwert von 20 Millionen Euro wurde abgeschmettert.

Autsch: Je mehr Klingen, desto besser die Rasur - diese Marketing- Gleichung geht jedenfalls nicht auf. Mit jeder zusätzlichen Klinge drohen deren Zugkräfte nämlich, die gestresste Gesichtshaut des Rasierten zu zerreißen. Entsprechend konstatierte die Stiftung Warentest nun, dass das Drei-Klingen-Modell etwas hautschonender rasiere. (N24.de)

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