9.12.04

Promis vs. Presse - Urteile

Ob die juristische Keule Ralf Schumacher gegen Stefan Raab weiterhilft, darf bezweifelt werden. Und über das Niveau von Stefan Raab dürfte sich inzwischen ja wohl niemand mehr wundern.
Interessant sind die bisher in vergleichbaren Fällen ergangenen Urteile.

Niederlagen für die Promis waren:
"Münzen-Erna"
"Telekom-Fotosatire"
"Susan Stahnke vs. Harald Schmidt" (Wenn jemand weiss, wo das Urteil im Volltext zu finden ist, bitte URL mitteilen)

Anders ist die Situation, wenn eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt.
Hier musste Stefan Raab eine Niederlage einstecken. "TVTotal"

--- Update ---
Mayer-Vorfelder gewinnt Parodie-Streit
Stimmenimitator Andreas Müller darf im Radio nicht mehr lallen
Das Gericht war der Ansicht, der SWR3 erwecke damit den Eindruck einer Alkoholsucht Mayer-Vorfelders. Dies stelle eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des früheren Kultus- und Finanzministers von Baden-Württemberg dar. Auch eine Satire dürfe nicht auf Unwahrheiten aufbauen.
(Urheberrecht.org)
--- Update ---

Auch die rein kommerzielle "Verwertung" von Prominenten ohne Einwilligung kann teuer werden.
"Beckenbauer vs. Telekom"
"Oliver Kahn vs. Electronic Arts"
"Lafontaine vs. Sixt"

Ergänzende Urteile sind willkommen.

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