22.1.05

BayObLG wird ausgetrocknet, ein Frosch berichtet

Mit dem Gesetz zur Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und der Staatsanwaltschaft an diesem Gericht vom 25.10.2004 ist die Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung in die Tat umgesetzt worden. Ein Abgeschaffter, ein Frosch in einem auszutrocknenden Sumpf, wie er selbst sagt, macht sich seine Gedanken dazu.

Die Geschichte des Gerichts reicht zurück bis ins Jahr 1620, in vielerlei Hinsicht eine Ausnahme, eine bayerische Besonderheit, soll seine Abschaffung bayerischen Sparwillen dokumentieren. Die Besonderheit leistet freilich, von niemandem bestritten, Rechtsprechungsarbeit besonderer Qualität, die im Geschäftsbetrieb der künftig um einige Zuständigkeiten reicheren Oberlandesgerichten schwer zu verwirklichen sein wird. Nicht zuletzt wird eine beliebte Frage im Mündlichen Examen nur noch in der Rubrik Rechtsgeschichte zu stellen sein. Das Einsparvolumen wird selbst nach Angaben der Staatsregierung "beachtliche" 0,8 % des gesamten bayerischen Justizhaushalts betragen. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass sich viele Kostenpoitionen an anderer Stelle im Haushalt wiederfinden werden.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Danke fürs Denken, BayOblG!

Wenn es das BayOblG nicht mehr geben wird, werden seine Entscheidungen von großer Beutung bleiben, sogar für mich als Verwaltungsrechtler.

In einen Disziplinarverfahren wegen angeblichen Sicherverschaffens und Besitz von Kinderpornografie hat das VG X den Vorwurf des Sicherverschaffens eingestellt, aber wegen Besitzes des Höchststrafe verhängt. In seinen Auswirkungen ist das Urteil um einiges gravierender als eine strafrechtliche Verurteilung.

Das BayOblG hat in NJW 2003, 839 festgestellt, dass Sicherverschaffen und Beitz eine Tat sind, keine zwei selbständige Tatalternativen.

Nach Urteil VG X ist also der Besitz ein schuldhaftes Verhalten, Anknüpfungspunkt für strafrechtliche und beamtenrechtliche Sanktionen. Das ist eine intelektuelle Fehlleistung erster Güte. Besitz ist ein tatsächlicher Zustand, einen schuldhaften Besitz gibt es nicht (wohl aber einen schuldhaften Besitzerweb. Aber dies wurde ja eingestellt). "Nulla poena sine culpa" - nicht in meinem Fall.

Dank BayOblG gehe ich davon aus, dass ich in der Berufung auf dogmatisch aufnahmefähige Richter stossen werde.