29.1.05

BVerfG politisch

Das Bundesverfassungsgericht macht wieder mal Politik. Außergewöhnlich deutlich haben sich der Präsident und Vizepräsident in den Medien zu einem erneuten Verbotsverfahren gegen die NPD geäußert. In einem Gastbeitrag der „Bild am Sonntag“ erklärt der Präsident, Hans-Jürgen Papier weswegen das Verbotsverfahren 2003 eingestellt wurde. Die damalige Entscheidung des BverfG stelle keine Vorentscheidung für künftige Verbotsanträge dar. Über die Verfassungswidrigkeit der NPD habe das Gericht nicht entschieden. Der Vizepräsident, Winfried Hassemer, der damals für die Einstellung stimmte, äußert sich ähnlich im Spiegel.

Im Jahr 2003 waren noch während des laufenden Verbotsverfahrens V-Leute des Bundes- und zahlreicher Landesämter für Verfassungsschutz in erheblicher Zahl in den Vorständen der Partei tätig. Man ging von einem Anteil von bis 15 % unter den 200 NPD-Vorständen aus. In Nordrhein-Westfalen spitzelte der Parteichef Udo Holtmann für den Landes-Verfassungsschutz in Düsseldorf, während sein NPD-Vize Wolfgang Frenz lange Jahre für das Bundesamt tätig war. Auch im Bundesvorstand war ein V-Mann des Bundesverfassungsschutzes tätig. Der bayerische Verfassungsschutz versuchte gar noch nach Stellung des Verbotsantrags, ein weiteres Mitglied des Bundesvorstands anzuwerben.

Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 18. März 2003 - 2 BvB 1/01 -) führte damals aus:

"Staatliche Präsenz auf der Führungsebene einer Partei macht Einflussnahmen auf deren Willensbildung und Tätigkeit unvermeidbar. Dieser Befund ist im Fall besonderer politischer Aktivität eines V-Manns evident, jedoch auch dann unübersehbar, wenn das Führungsmitglied politische Zurückhaltung übt.“ (Rn. 81 der Entscheidung)

Auch wurde der Verbotsantrag damals nicht unerheblich auf Äußerungen von früheren oder noch aktiven V-Leuten in der NPD gestützt.

"Den Geboten der Staatsfreiheit der politischen Parteien und der Verlässlichkeit und Transparenz des Parteiverbotsverfahrens widersprechen auch Begründungen eines Antrags zur Einleitung dieses Verfahrens, die in nicht unerheblichem Umfang auf Äußerungen von Parteimitgliedern gestützt sind, die nachrichtendienstliche Kontakte mit staatlichen Behörden unterhalten oder unterhalten haben." (Rn. 90)

"(…) gebieten die rechtsstaatlichen Anforderungen an das Parteiverbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG, §§ 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG strikte Staatsfreiheit im Sinne unbeobachteter selbstbestimmter Willensbildung und Selbstdarstellung der Partei vor dem Bundesverfassungsgericht." (Rn. 86)

Allerdings stellte die Entscheidung auch heraus, dass eine derart intensive Überwachung nur für die Zeit unmittelbar vor und während des Verbotsverfahrens zu unterbleiben hat.

"Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren, die sich aus Art. 21 Abs. 1 und Abs. 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG, ergeben." (Rn. 77)

Dieser die Einstellung stützenden Begründung folgte damals sogar nur eine Minderheit der Mitglieder des zuständigen Senats. Allerdings kann im Parteiverbotsverfahren eine dem Antragsgegner nachteilige Entscheidung nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln getroffen werden, § 15 Abs. 4 Satz1 BVerfGG. Das galt auch für die Entscheidung über den von der NPD gestellten Einstellungsantrag. Die Fortführung des Verfahrens wäre der Partei nachteilig gewesen. Für den Antrag stimmten nur vier statt der erforderlichen sechs Mitglieder des Senats.

Bleibt abzuwarten, ob die Politiker den Wink verstanden haben, und die Überwachung bei einem etwaigen künftigen Verbotsantrag geschickter organisieren, sie vor allem rechtzeitig beenden.
(siehe auch klick-nach-rechts.de)

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Zu glauben, die Bundesregierung sei damals zu dämlich gewesen, ist eine populäre aber etwas zu einfache Erklärung. Es ist schon erstaunlich, wie geschickt die Herrschaften von rechts ihrer gefährliche Strategie zum Erfolg verhelfen.