tag:blogger.com,1999:blog-9337916.post110639008217642655..comments2023-10-18T13:03:03.367+02:00Comments on Streitsache - juristisches blog: BayObLG wird ausgetrocknet, ein Frosch berichtetUnknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-9337916.post-1108728038771278792005-02-18T13:00:00.000+01:002005-02-18T13:00:00.000+01:00Danke fürs Denken, BayOblG!
Wenn es das BayOblG n...Danke fürs Denken, BayOblG!<br /><br />Wenn es das BayOblG nicht mehr geben wird, werden seine Entscheidungen von großer Beutung bleiben, sogar für mich als Verwaltungsrechtler.<br /><br />In einen Disziplinarverfahren wegen angeblichen Sicherverschaffens und Besitz von Kinderpornografie hat das VG X den Vorwurf des Sicherverschaffens eingestellt, aber wegen Besitzes des Höchststrafe verhängt. In seinen Auswirkungen ist das Urteil um einiges gravierender als eine strafrechtliche Verurteilung.<br /><br />Das BayOblG hat in NJW 2003, 839 festgestellt, dass Sicherverschaffen und Beitz eine Tat sind, keine zwei selbständige Tatalternativen. <br /><br />Nach Urteil VG X ist also der Besitz ein schuldhaftes Verhalten, Anknüpfungspunkt für strafrechtliche und beamtenrechtliche Sanktionen. Das ist eine intelektuelle Fehlleistung erster Güte. Besitz ist ein tatsächlicher Zustand, einen schuldhaften Besitz gibt es nicht (wohl aber einen schuldhaften Besitzerweb. Aber dies wurde ja eingestellt). "Nulla poena sine culpa" - nicht in meinem Fall.<br /><br />Dank BayOblG gehe ich davon aus, dass ich in der Berufung auf dogmatisch aufnahmefähige Richter stossen werde.Anonymousnoreply@blogger.com