23.12.04

Anlegerschutz: Bank muss bei falscher Anlageempfehlung haften

Einem Anleger, der auf Empfehlung seiner Bank im Juli 2001 eine Argentinien-Anleihe gezeichnet hatte, sei ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Anlegeberatungspflicht zugesprochen worden, teilte das OLG-Frankfurt am Donnerstag mit. Die Empfehlung zum Erwerb der Anleihe sei nicht anlegergerecht gewesen, weil dessen Risikoprofil eher im mittleren Bereich gelegen habe. Die hochriskanten Argentinien-Anleihen wären für ihn nicht in Frage gekommen(Az.: 23 U 281/03). (FTD)

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