20.12.04

Daschner Urteil - Verwarnung mit Strafvorbehalt

Wegen der Folterdrohung im Entführungsfall Metzler ist der Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner schuldig gesprochen worden. Er und der mitangeklagte Beamte erhielten daher eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Sollte sich Daschner erneut etwas zu Schulden kommen lasse, müsse er mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 120 Euro rechnen (insgesamt 10.800 Euro), der Mitangeklagte mit 60 Tagessätzen zu 60 Euro (3.600 Euro). (Handelsblatt, ua.)

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