Regeln rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Teile der bisherigen deutschen Dosenpfandregelung als Verstoß gegen EU-Recht eingestuft, ohne das Pfand in seinem Kern in Frage zu stellen. Das deutsche Dosenpfand behindert nach dem Urteil wegen eines mangelnden flächendeckenden Rücknahmesystems den Warenverkehr in der EU. (FTD)
14.12.04
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen