7.12.04

Lawyers at work

Ist die Zerstörung von zwei Türmen nur ein Schadensfall oder zwei?
Über diese scheinbar einfache Frage kann man sich vor allem dann streiten, wenn es um einen Mehrbetrag von 2,7 Milliarden Euro geht und man die Versicherung ist, die dafür aufkommen muss.

Ein US-Gericht hat nun entschieden, dass es sich bei den Anschlägen des 11. Septembers um zwei Schadensfälle gehandelt habe - für jedes der beiden Hochhäuser. Somit besteht auch ein Anspruch auf die doppelte Versicherungssumme. (SZ) Zum Thema: Bericht in Findlaw.

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