Erpressungsgelder nicht von der Steuer absetzbar
Wer Erpressungsgelder zahlt, um nicht beim Seitensprung von seiner Ehefrau ertappt zu werden, kann diese Ausgaben nicht von der Steuer absetzen. Dabei handele es sich nicht um unvermeidbare Kosten.
Dieses und weitere unterhaltsame Urteile hier.
12.12.04
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