20.1.05

ABER HERR KOLLEGE

Anwälte, hört man öfters, schlagen vor Gericht mitunter über die Stränge. Sei es um dem Mandanten zu beeindrucken oder weil sie ihre Leidenschaft zur Juristerei nicht im Zaum halten können. Das soll sogar bis zu ehrverletzenden Behauptungen gehen. Dabei kommt dem Anwalt aber die Privilegierung seiner Äußerungen vor Gericht zu Hilfe. Unterlassungs- oder Widerrufsansprüche sind deshalb ausgeschlossen.
Allerdings gilt das nur in engen Grenzen, den Grenzen des Gerichts. Nicht darunter fallen daher Äußerungen die außerhalb der Verhandlung gegenüber der Presse erklärt werden.

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