Heimliche Vaterschaftstest sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Die Richter hatten darüber zu urteilen, ob ein heimlich eingeholtes Gen-Gutachten bei Vaterschaftsklagen verwertet werden darf.
... Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Gesetzgebungsvorhabens, mit dem ein generelles Verbot solcher heimlichen DNA-Analysen erwogen wird, hat der Senat entschieden, dass die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt und rechtswidrig ist. Dieses Grundrecht des Kindes braucht auch nicht hinter dem Interesse des als Vater geltenden Mannes zurückzustehen, sich Gewißheit über seine biologische Vaterschaft zu verschaffen. Deshalb darf das Ergebnis einer solchen Untersuchung in einem Zivilprozeß nicht verwertet werden, auch nicht als Grundlage eines Anfangsverdachts. ...
(Urteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03, Spiegel)
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