Kommentar in der FTD von Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim zur Diskussion um die Nebentätigkeiten von Abgeordneten:
Die Abgeordneten sollten das Privileg der Nebentätigkeiten behalten dürfen - wenn sie es so ausgestalten, dass der bisherige Missbrauch künftig ausgeschlossen ist. ... Deshalb müssen Abgeordnete durch Gesetz gezwungen werden, die Höhe ihrer Nebeneinnahmen zu publizieren. Dem Zwei-Berufe-Privileg entspricht als Kehrseite die Pflicht zur Öffentlichkeit. Dann lässt sich leichter überprüfen, ob ein Abgeordneter seine parlamentarische Stellung versilbert. Zugleich schreckt die Veröffentlichung von vornherein von der Vereinbarung illegitimer Zahlungen ab. ...
13.1.05
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