PC-Hersteller und Importeure müssen wie Hersteller von Fotokopiergeräten eine Geräteabgabe zugunsten der Schöpfer urheberrechtlich geschützter Werke zahlen. Dies hat die VII. Zivilkammer des Landgerichts München I in einem Musterprozess entschieden. Sie folgte damit dem Antrag der Verwertungsgesellschaft Wort, die die Interessen der Urheber von Sprachwerken vertritt und gegen die Fujitsu Siemens Computers GmbH geklagt hatte. Die Entscheidung wird Auswirkungen auch für alle anderen Unternehmen der Branche haben (Urteil vom 23.12.2004, Az.: 7 O 18484/03). (Beck)
12.1.05
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