Rechtsausschuss des Bundestags stimmt gegen Softwarepatente.
Mit umfangreicher Übersicht zum Thema. (Heise)
27.1.05
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1 Kommentar:
Sehr gute Entscheidung vor dem Hintergrund der sogenannten "Tragedy of the Anticommons".
Diese Tragödie entsteht immer dann, wenn zu vielen Individuen Eigentums- bzw. Handlungsrechte zugewiesen werden ("property rights"). Will jemand dann ein neues Produkt herstellen - hier neue Software -, muss aber zunächst mehrere Patentinhaber um Lizenz bitten, ist es wahrscheinlich, dass jeder Patentinhaber seines als das Schlüsselpatent ansieht und darum einen maximalen Preis verlangt. Tun das aber alle, so übersteigt der Preis der Einzelrechte den geschätzten Ertrag des neuen Produkts, und es kommt so nicht zu einer Einigung. Die neue Software wird nicht hergestellt. Unternehmen können nicht innovativ arbeiten. Abgesehen davon können Patentinhaber die Verwendung Ihres Patents natürlich ganz unterbinden, was die Sache nur verschärft.
Mehr über die "Tragedy of the Anticommons" findet sich in: he MICHAEL A. HELLER, Tragedy of the Anticommons: Property in the Transition from Marx to Markets Columbia University - Columbia Law School, 111 Harv. L. Rev. 621-688 (1998);
ODER
http://en.wikipedia.org/wiki/Tragedy_of_the_anticommons
MfG aus Ghent, Belgien, Europa
Volker Lehmann
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