17.1.05

OLG Karlsruhe: Ausfiltern von e-mails ist strafbar

Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung eines ehemals bei einer Hochschule in Baden-Württemberg tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiters stattgegeben.

Wer als Verantwortlicher für einen Unternehmens- oder Hochschulserver elektronische Briefe unterdrückt, macht sich dem Urteil zufolge wegen der Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses strafbar. Der 1. Strafsenat hat deshalb die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft angeordnet. Diese muss nun unter anderem klären, ob das Ausfiltern von e-mails unbefugt war oder hierfür ein Rechtfertigungsgrund, wie etwa die Gefahr der Infiltration von Viren, bestand. (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 1 Ws 152/04, Pressemitteilung)

Keine Kommentare: