9.1.05

Papa und Papa

Zum 01.01.2005 wurde des Lebenspartnerschaftsgesetz novelliert. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Lebenspartner leben nunmehr ohne gesonderte Vereinbarung wie Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
  • Im Unterhaltsrecht nach der Trennung erfolgt eine mit Ehepartnern weitgehende Gleichbehandlung.
  • Das Verlöbnis ist nunmehr auch für homosexuelle Partner möglich.
  • Homosexuelle können das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren.
  • In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung auch auf Lebenspartner erstreckt.

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