- Lebenspartner leben nunmehr ohne gesonderte Vereinbarung wie Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
- Im Unterhaltsrecht nach der Trennung erfolgt eine mit Ehepartnern weitgehende Gleichbehandlung.
- Das Verlöbnis ist nunmehr auch für homosexuelle Partner möglich.
- Homosexuelle können das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren.
- In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Regelungen der Hinterbliebenenversorgung auch auf Lebenspartner erstreckt.
9.1.05
Papa und Papa
Zum 01.01.2005 wurde des Lebenspartnerschaftsgesetz novelliert. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
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