17.2.05

Anders vs. Bohlen

Der Musiker Thomas Anders ist mit einer millionenschweren Schmerzensgeldforderung gegen seinen ehemaligen Bandpartner Dieter Bohlen gescheitert. Das Berliner Landgericht wies die Klage am Donnerstag zurück. Der Vorsitzende Richter Michael Mauck nannte das Vorgehen von Anders einen "PR-Gag". Die gewünschte Höhe von exakt einer Million Euro deute darauf hin, dass es Anders nur um öffentliche Aufmerksamkeit gegangen sei.

Anders habe keinerlei Beeinträchtigungen nennen können, die seine Forderung rechtfertigten, sagte der Richter. Stattdessen habe er die Klage öffentlichkeitswirksam ausgerechnet am Tag seiner Single-Veröffentlichung angekündigt. ... Schließlich sei es fraglich, "ob der durchschnittliche Mensch überhaupt ernst nimmt, was Dieter Bohlen von sich gibt".


Ein teurer Spass: Statt um eine Million reicher, wird Anders nun um 47 000 Euro ärmer. Als Verlierer muß er die 13 400 Euro Gerichtskosten zahlen. Zwei eigene Anwälte (22 400), und Bohlens Verteidiger (11 200). (Stern, Spiegel, Bild)

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