Selbst wenn jemand in seiner Hausratversicherung Überspannungsschäden am Computer durch Blitzeinschlag mitversichert hat, muss die Versicherung keinen Schadenersatz für zerstörte Dateien leisten.Denn Dateien sind keine Sachen. So das Landgericht Stuttgart (5 S 106/04).
Spiegel Online
7.2.05
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