Die 26. große Strafkammer – Wirtschaftskammer – des Landgerichts Berlin hat am 7. Februar 2005 den ehemaligen Vorstandssprecher der Landesbank Berlin (LBB), Ulf-Wilhelm D. (59 Jahre), und das ehemalige Vorstandsmitglied Jochem Z. (62 Jahre) wegen Unrichtiger Darstellung (§§ 331 Nr. 1 und Nr. 4, 340m Satz 1 des Handelsgesetzbuchs) zu hohen Geldstrafen verurteilt.
Ulf-Wilhelm D. erhielt eine Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 300,00 Euro (90.000 Euro), Jochem Z. eine Gesamtgeldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 220,00 Euro (59.400 Euro).
In der Zeit von Dezember 1994 bis April 1997 stellten die Angeklagten als Vertreter der LBB die persönlich haftenden Gesellschafter der Weberbank Privatbankiers KGaA sowie die Komplementäre von insgesamt fünf Fondsgesellschaften der LBB unwiderruflich von der Haftung für Geschäftsverbindlichkeiten frei. ...
In der Urteilsbegründung führte die Vorsitzende Richterin Dr. Karin Garz-Holzmann aus, die Freistellungserklärungen und die damit verbundenen potentiellen Verbindlichkeiten – im ungünstigsten Falle bis zu 7,5 Milliarden Euro - hätten in den jeweiligen Bilanzen der LBB für die Jahre 1997 bis 1999 berücksichtigt werden müssen, weil sie für die finanzielle Situation des Unternehmens von Bedeutung gewesen seien. Bilanzen hätten auch die Funktion, "vor nur möglichen Risiken zu warnen". Die Angeklagten als verantwortliche Vorstandsmitglieder haben dies jedoch bewusst verschwiegen, so die Vorsitzende Richterin. ...
Die Verteidigung sprach von einem "Fehlurteil" und kündigte Revision an. (Pressemitteilung)
Dazu auch der Tagespiegel.
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