8.2.05

Zuviel Glück bei Neun-Live

Der TV-Sender Neun Live hat vor dem Landgericht München Recht bekommen: Er darf auch künftig bei seinen Telefon-Glücksspielen Anrufer ausschließen, die zu oft gewinnen. Der Kanal war von zwei Männern verklagt worden, denen auffällig hohe Gewinne nicht ausgezahlt wurden.

Das Landgericht befand, eine Teilnahme an Gewinnspielen gehöre nicht zum "allgemeinen Lebensbedarf" und könne deshalb widerrufen werden. Ein Ausschluss von Mitspielern "setzt insoweit keine besondere moralisch hoch stehende Motivation voraus, sondern kann auch in wirtschaftlichen Interessen der Beklagten begründet sein", heißt es in der Urteilsbegründung. ... Die Kläger legten gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht ein.
(Spiegel)

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