30.3.05

Für Unrecht gibt es keinen Schlussstrich

So äußert sich ein von Enteignungen während der sowjetischen Besatzungszeit Betroffener auf n-tv. Einen deutlichen Schlussstrich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedenfalls mit seiner heutigen Entscheidung gezogen. Er wies die Klage auf weitergehende Entschädigungen für die Enteignungen ab. Bisher wurden den Betroffenen Entschädigungszahlungen in Höhe von drei bis vier Prozent des Verkehrswertes in Aussicht gestellt. Bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte die Kläger nun noch ergreifen wollen.

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