31.3.05

Latein im Internet

Ein 15-jähriger Schüler aus München soll Übersetzungen des Lateinlehrbuches "Cursus Continuus" nicht mehr im Internet zum Download anbieten. Der Schulbuchverlag Oldenbourg verlangt nun Unterlassung und Schadenersatz von dem Jugendlichen vor dem Landgericht München I (LG) (Az.: 21 O 20109/04). Ein Strafprozess wegen Verletzung des Urheberrechts steht dem Schüler noch bevor.

Wie das LG berichtet, hatte der Jugendliche auf bis zu sieben unterschiedlichen Internetseiten die Lateinübersetzungen angeboten. Nachdem der Verlag seine Person im Wege einer Strafanzeige über den Provider identifizieren konnte, erhielt dieser mehrere Abmahnungen per E-Mail. Da der 15-Jährige hierauf die Domains wechselte und die Übersetzungen dort weiterhin anbot, handelte er nach Ansicht des Klägers mit vollem Unrechtsbewusstsein. Dagegen beruft sich der Beklagte darauf, er habe mit seinen 15 Jahren noch nicht erkannt und auch nicht erkennen können, dass er gegen Rechte der Kläger verstieß. (Urheberrecht.org)

Das Landgericht München hat bereits mehrfach entschieden, dass geschützte Lehrbuchtexte nicht ins Internet gestellt werden dürfen. "Es bedarf keiner vertieften Ausführung, dass der Marktwert eines Übungsbuches möglicherweise bis auf Null sinkt, wenn die Schüler die Lösungen im Internet abrufen können", heißt es in einem Urteil vom Januar 2003. Eine Entscheidung zum Fall Oldenbourg wird für Juni erwartet. (Spiegel)

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