Am 1.April tritt der neue Rundfunkstaatsvertrag in Kraft, der nicht nur die Erhöhung der Rundfunkgebühren auf 17,22 Euro im Monat festlegt. Durch die Neuregelung sollen nachträglich bisher umstrittene Methoden legalisiert werden, mit denen die GEZ möglichen Schwarzsehern und -hörern auf die Spur zu kommen hofft.
Der § 8 im vierten Abschnitt des neuen Vertrags erlaubt den Landesrundfunkanstalten bzw. der von ihnen beauftragen GEZ "im Rahmen des Einzugs der Rundfunkgebühren" die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Damit wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die GEZ bei kommerziellen Adressenhändlern Datensätze kaufen kann, die Alter, Beruf, finanzielle Situation und besondere Interessen der Person enthalten. Diese Angaben werden dann mit ihrer der GEZ-eigenen Datenbank abgeglichen.
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