1.3.05

ZUSAMMENLEGEN

Sparen ist das Motto der Stunde, die Maßnahmen zur Umsetzung aber heftig umstritten. Das gilt auch in der Justiz. Das Zusammenführungsgesetz durchläuft schon das Gesetzgebungsverfahren. Es sieht vor, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit zusammenzulegen. Die Betroffenen in Gestalt des Deutschen Richterbundes (DRB) und des Bundes Deutscher Sozialrichter (BDS) haben sich nun erneut dazu geäußert. Wenig überraschend, fällt die Stellungnahme überaus kritisch aus. Überraschend dagegen das Argument, das erklärte Ziel des Gesetzes schon längst zu erreichen, so ganz ohne große Reform.

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