"Nach Auffassung des CSU-Abgeordneten überschreitet die EU-Verfassung "endgültig die Grenzen, welche das Grundgesetz für die Integrationspolitik der staatlichen Organe in die Europäische Union zieht". Grundsätzliche regele die Verfassung den Vorrang von EU-Recht gegenüber nationalem Recht. Die Regelungen zur Innen- und Justizpolitik, darunter das integrierte Straf- und Verfolgungsrecht würde gegen das Grundgesetz verstoßen. Ähnliches gelte für die Außen- und Sicherheitspolitik. Insgesamt, so die Schlußfolgerung in dem Schreiben an Thierse, könne der Bundestag - auch nicht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit - "mehr Rechte an die EU abgeben, als er selber hat"."Gauweiler möchte damit letztlich eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung erreichen.
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