Das lässt auch Zweifel aufkommen, ob die künftigen Studiengebühren tatsächlich effektiv den Universitäten zugute kommen werden."Die Juristische Fakultät ist im Grundsatz bereit, eine Nachdiplomierung vorzunehmen, wie dies auch andere bayerische juristische Fakultäten beschlossen haben.
Ungeklärt ist allerdings noch die Finanzierungsfrage. Bislang stellt sich das Bayerische Finanzministerium auf den Standpunkt, dass die für die Nachdiplomierung zu erhebenden Gebühren nicht für die Bewältigung der konkret anfallenden Aufgaben verwendet werden dürfen, sondern in den allgemeinen Staatshaushalt einzustellen sind. Die Juristische Fakultät sieht sich angesichts ihrer knappen Personalausstattung nicht in der Lage, den erheblichen Verwaltungsaufwand für die Nachdiplomierung ohne Zufluss der hierfür erhobenen Gebühren zu bewältigen.
Sobald eine zufrieden stellende Klärung mit dem Finanzministerium herbeigeführt ist, wird die Fakultät das Erforderliche in den Weg leiten.
Prof. Dr. Mathias Rohe, Dekan"
27.4.05
Findige Staatsfinanzierung
Nachdem sich die Juristische Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg lange Zeit in scheinbar nicht enden wollenden Beratungen über die nachträgliche Verleihung des Titels "Diplom-Jurist" befand, hat sie nun ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, der Praxis vieler anderer Universitäten nachzufolgen. Was der Verwirklichung dieser Bereitschaft entgegensteht, erstaunt doch aber sehr:
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