Die neue Handelsblatt-Umfrage unter den Top-50-Kanzleien in Deutschland (Basis: Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 2004/05, Antwortquote 60 Prozent) belegt dies: Jeder zweite Mandant verlangt von den Juristen Honorare, die sich – auch – am Erfolg ihrer Arbeit orientieren. Und bei 32 Prozent der Kanzleien kommen die Firmenkunden damit auch durch. "Die Nachfrage der Mandanten nach erfolgsabhängiger Vergütung wächst fast täglich", weiß Tobias Bürgers, Sprecher der Partner bei Nörr Stiefenhofer Lutz. Zwar sind Erfolgshonorare nach US-Muster hier nicht zulässig. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Und: "Im Nachhinein darf man jede Vereinbarung treffen", urteilt Michael Kliemt, Chef der gleichnamigen Düsseldorfer Arbeitsrechtskanzlei. ...
Gestiegen sind die Stundenhonorare. Partner kassieren im Schnitt 400 Euro die Stunde (2003: 370 Euro), angestellte Anwälte 265 Euro (2003: 225 Euro). Das bedeutet eine Steigerung um acht Prozent bei den Partnern und 18 Prozent bei den angestellten Juristen. (Handelsblatt)
29.4.05
Handelsblatt-Umfrage Top-50-Kanzleien
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