25.4.05

Kampf der Sozialsysteme

Der rasant wachsende Billigflieger Ryanair versuchte mit durchaus findigen Praktiken, das irische Arbeitsrecht zur Anwendung zu bringen. So wurde der Arbeitsvertrag einer belgischen Mitarbeiterin in Irland unterzeichnet und das Gehalt auf ein irisches Konto überwiesen. Das Arbeitsverhältnis sollte dann entsprechend den irischen Arbeitsgesetze innerhalb einer einjährigen Probezeit beendet werden. Das Arbeitsgericht im belgischen Charleroi hielt aber für maßgeblich, dass die Klägerin in Belgien wohnhaft war und dort den Großteil ihrer Arbeit ausübte. Nach belgischen Recht gilt jedoch nur eine Probezeit von 6 Monaten, sodass die Kündigung für unwirksam erklärt wurde. Der Fall scheint dabei bezeichnend zu sein für die Personalpolitik von Ryanair. Die grundsätzlichere Frage, welches Sozialsystem Maßstab für die europäische Union sein soll, wirft die Zeit auf.

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