Gerade für Juristen in wohltuender Weise unterscheidet sich der Bericht von newsclick über das Berufungsurteil gegen Stefan Effenberg von den meisten anderen Meldungen zum Thema (unter anderem auch hier). Soweit ersichtlich wird alleine dort näher darauf eingegangen wie sich die Geldstrafe zusammensetzt. Das Braunschweiger Landgericht hatte die Anzahl von 20 Tagessätzen unverändert gelassen und lediglich die Höhe der Tagessätze von 5.000 € auf 4.500 € gesenkt. Die Anzahl dürfte auch dem normalen Strafmaß für Beleidigungen entsprechen. Die hohe absolute Summe von nunmehr 90.000 € ergibt sich vor allem durch den hohen Ansatz bei der Tagessatzhöhe.
Durch die Tagessatzhöhe soll die Geldstrafe gewissermaßen personalisiert werden. Ihre Wirkung soll für jeden Täter möglichst gleich sein. Sie bestimmt sich deshalb nach den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. Auszugehen ist dabei grundsätzlich vom durchschnittlichen Nettoeinkommen heruntergerechnet auf den Tag. In Abzug gebracht werden vor allem Unterhaltsleistungen gegenüber Ehegatten und Kindern wie auch bestimmte außergewöhnliche Schuldenbelastungen. Die Tagessatzhöhe kann dabei höchstens 5.000 € erreichen.
Insofern relativiert sich die zunächst erschreckend hoch wirkende Strafe ganz erheblich und lässt schließlich auch auf ein ganz ordentliches Einkommen des Herrn Effenberg schließen.
14.4.05
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