3.5.05

Setzen, 6!

Ein angehender Lehrer darf wegen mangelnder Leistungen aus dem so genannten Vorbereitungsdienst entlassen werden.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss (Az.: 2 B 11152/04).

Das Gericht bestätigte mit seinem Spruch, dass die Entlassung einer Studienreferendarin aus dem Vorbereitungsdienst für Lehrer rechtmäßig war. Nach den Feststellungen der Schulbehörde nahm die angehende Lehrerin mehrfach nicht an Konferenzen teil, war unpünktlich und gestaltete ihren Unterricht in den Fächern Deutsch und Englisch oft unvorbereitet. Lehrproben fielen daher meist sehr schlecht aus. Vor diesem Hintergrund entschied sich der Dienstherr, die Frau "wegen dauerhaft schlechter Leistungen" zu entlassen.

(Handelsblatt)

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sind sie jedoch erst einmal im System wird man sie nie mehr los. Einziges Mittel - "Strafversetzung" (Sprich: Aus den Augen aus dem Sinn)

Anonym hat gesagt…

Man sollte sich eben nicht alles leisten können! Wir sind im Studium teilweise faul genug, wer das Referendariat nicht zu schätzen weiß und sich keine Mühe gibt, sollte echt nicht weiter kommen! Wir haben ALLE unsere Erfahrungen mit miesen Lehrern gemacht! Ich werd mein Bestes geben!