21.6.05

Dienstleistungsrichtlinie

"Ein Handelsunternehmen will seine Mitarbeiter auf Abruf beschäftigen. Das ist in Österreich unzulässig. Künftig könnte das Unternehmen seine österreichischen Mitarbeiter formal bei einem britischen Arbeitskräfteüberlasser anstellen und von dort ausleihen."

(Die Presse)

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