Der Otto-Versand musste im Streit um die Marke "Otto" für sein Warenangebot vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage einstecken. Das Karlsruher Gericht bestätigte am 21.07.2005 die Vorinstanzen, die das Versandhandelsunternehmen dazu verurteilt hatten, in die Löschung zahlreicher Marken mit dem Bestandteil "Otto" einzuwilligen, die es für eine Vielzahl von Waren ins Markenregister hatte eingetragen lassen (Az.: I ZR 293/02).(Beck-Aktuell)
25.7.05
BGH: Otto-Versand muss Löschung seiner Warenmarke "Otto" bewilligen
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