14.7.05

BGH Urteil zum Ehevertrag

Nach einem am Mittwoch veröffentlichten BGH-Urteil können Geschiedene neben dem Unterhalt für die Betreuung der Kinder vom Ex-Partner auch Zahlungen zur Altersvorsorge beanspruchen - auch wenn dies im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Wer sich um die Kinder kümmere und deshalb auf eigene Berufstätigkeit verzichte, dürfe daraus keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden. Dazu gehöre auch, während des Verzichts auf einen Job eine eigene Altersvorsorge aufzubauen.
(BGH - XII ZR 221/02 - PDF, Handelsblatt)

Siehe auch zur BGH, Urteil vom 25. Mai 2005 - XII ZR 296/01 (PDF) zur Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen bei Schwangerschaft.

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