8.8.05

Anwaltswerbung: Nur durchschnittliches Wissen

"Rechtsfragen werden immer komplexer. Dies führt dazu, dass jeden Tag eine Flut von neuen Urteilen, Erkenntnissen und Spezialaussagen in allen Rechtsgebieten auftritt. Gleichzeitig führt dies aber auch dazu, dass eine Anwaltskanzlei, wen sie sich mit all diesen Rechtsgebieten abgibt, allenfalls nur durchschnittliches Wissen anbieten kann. Wir haben uns daher entscheiden, unseren Tätigkeitsschwerpunkt in Zukunft auf die Bereiche Arbeits- und Vertragsrecht zu legen."

Das Oberlandesgericht Jena sieht in diesem Werbeschreiben eine unzulässige Herabsetzung (OLG Jena, Az.: 2 U 948/04). Das legitime Anliegen des Beklagten, sein eigenen berufliches Können hervorzuheben, rechtfertigt nicht die Herabsetzung von fachlich nicht spezialisierten Berufskollegen. Eine Zusammenfassung der Gründe findet sich hier.

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