16.8.05

Verbraucherschutz für Kinder

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte, dass ein vom Automobilhersteller Škoda betriebener Kinder-Club im Internet die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausnutzt. Nach dem Urteil in einem Berufungsverfahren muss es Škoda unterlassen, für eine Online-Clubmitgliedschaft von Kindern persönliche Kundendaten zu erheben, ohne hierfür das Einverständnis der Eltern einzuholen.
(PM vzbv vom 28.07.2005, siehe auch DPMS)

Das Urteil im Volltext bei aufrecht.de (OLG Frankfurt am Main, Aktenzeichen 6 U 168/04 - Revision wurde nicht zugelassen).

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