8.9.05

OLG Köln entscheidet über Schmerzensgeldklage gegen HARIBO

Eine Berlinerin ist auch in zweiter Instanz mit einer Klage gegen Haribo gescheitert. Das Oberlandesgericht Köln konnte keinen Zusammenhang von dem täglichen Verzehr einer Packung "Matador-Mix" und einem Krankenhausaufenthalt aufgrund von Herzbeschwerden der Lakritz-Liebhaberin feststellen. Ein zur Haftung der Beklagten führender Produktfehler im Sinne eines sog. Instruktionsfehlers lasse sich nicht feststellen. Der Klägerin sei bewußt gewesen, dass bei ihr ein erhöhtes Risiko für Kreislauferkrankungen, Herzkrankheiten oder Bluthochdruck bestand. Dennoch habe sie 12 kg Lakritze pro Monat -insgesamt etwa 44 Kilogramm- verzehrt.
(Zur Pressemitteilung OLG Köln, Urt. v. 07.09.2005 - 27 U 12/04, rechtskräftig)

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