"so genannte Dummys, die den Eindruck vom äußeren Erscheinungsbild eines künftig erscheinenden Presseproduktes vermitteln sollen."
Das Landgericht München I befasst sich an diesem Mittwoch mit einer millionenschweren Schadenersatzklage von Ex-Tennisstar Boris Becker gegen die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" ("FAZ"). Diese hatte im Herbst 2001 ohne Beckers Einwilligung mit seinem Foto für ihre Sonntagsausgabe mit einer fiktiven Titelseite geworben, die unter anderem ein Bild von Becker zeigte - neben der Schlagzeile "Der strauchelnde Liebling". Ein entsprechender Artikel erschien jedoch nie. Dafür verlangt Becker die bei Werbeverträgen übliche Lizenzgebühr für die Verwendung seines Porträts und Namens und setzt diese mit gut 2,3 Millionen Euro an. (stern)
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