Bei der Verwendung von "Plakat 24-Stunden-Lieferung" als Google AdWord liegt keine Verletzung der Wort- / Bildmarke "Plakat 24" vor. Die Wortbestandteile "Plakat" und "24" der Marke besitzen nur eine äußerst geringe Kennzeichnungskraft.
(OLG Dresden, Urteil vom 30.08.2005, Az.: 14 U 498/05) - (gefunden beim domainblog)
Links & Law bietet einen Überblick zu Gerichtsverfahren zu Google Adwords.
1 Kommentar:
Tag! In Österreich gab es auch eine interessante Entscheidung zu AdWords.
http://www.rechtsfreund.at/news/index.php?/archives/38-AdWords-Entscheidung-des-OGH.html
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