Redaktionelle Leitsätze:(AG Köln, Urteil vom 14.06.2006, Az.:137 C 90/06, gefunden im lawblog)
1. Die ungenehmigte Übernahme eines Zeitungsartikels in Form eines E-Papers zieht einen Schadensersatzanspruch nach sich. Bei der Ermittlung der Schadenshöhe kann auf die Vergütungsvorschläge der Journalistenverbände für freiberufliche Journalisten zurückgegriffen werden.
2. Die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung, mit der ein Anwaltskollege beauftragt wurde, sind erstattungsfähig. Das gilt selbst dann, wenn der betroffene Rechtsanwalt über eigene Kenntnisse in der betreffenden Rechtsmaterie verfügt.
31.8.06
AG Köln: E-Paper, Urheberrecht und Abmahnkosten
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