Das Highschool-Prügelspiel "Bully".
Der Held ist kein süßer Fratz, der kleine Lausbubenstreiche spielt und seine Lehrer ärgert. In seinem Internat gilt das Motto "Der Stärkere überlebt" - "Canis canem edit", wie auf dem Schulwappen zu lesen ist. Treffenderweise ist das auch der deutsche Titel des Spiels. Der Protagonist prügelt sich mit den Schultyrannen, er greift Lehrer an und er zerstört Schulmobiliar.(sueddeutsche.de)
Prompt folgte ein Verbotsantrag von einem Anwalt aus Florida. Das Spiel sei gewalttätig und ein öffentliches Ärgernis. Der Haken bei der Klage: Nach US-Recht dürfen noch nicht veröffentlichte Materialien nicht gerichtlich verboten werden.
Der Richter wies den Antrag nicht sofort ab, wie es verfassungsrechtlich korrekt gewesen wäre, sondern ließ sich heikle Stellen vorführen. Am Montag dann die Erleichterung für den Hersteller Rockstar: "Bully" wird nicht verboten. Das Spiel enthalte zwar Gewaltszenen, diese seien aber auch nicht schlimmer als das, was zur besten Sendezeit im Fernsehen zu sehen sei, sagte der Richter.
Das Marketing-Prinzip ist einfach: Entwickle eine Handlung mit möglichst viel Zündstoff, lass die Menschen diskutieren und vor Gericht darüber streiten. Nimm dann einige schlimme Szenen heraus, um eine günstige Altersfreigabe zu erhalten. Fertig ist der Hit. "Bully" wird in den USA als "rated teen" eingestuft. Das bedeutet, dass es ab einem Alter von 13 Jahren gekauft werden kann.
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