Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 24.10.2006 (312 O 188/06) einem italienischen Unternehmen auf Antrag der Wettbewerbszentrale verboten, für Möbelnachbauten mit der Bezeichnung "Bauhaus-Designobjekte" zu werben.(Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 14.11.2006)
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