10.2.07

BGH: Registrierung einer Domain auch auf Namen eines Vertreters

Ein Domainname kann zur Prioritätswahrung auch im Auftrag des Namensträgers durch einen Dritten registriert werden, wenn andere Träger des gleichen Namens die Auftragsreservierung zuverlässig und einfach überprüfen können. Dies entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 8.2.2007 durch Urteil (Pressemitteilung, Az. I ZR 59/04 - Veröffentlichung in der ZUM folgt).
(Institut für Urheber- und Medienrecht)

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