1.8.07

OLG Brandenburg: Keine Erstattung der Abmahnkosten bei fehlenden Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Geschäftsbriefe müssen bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben enthalten. Fehlen diese Angaben besteht die Gefahr einer Abmahnung. Das OLG Brandenburg hat jetzt entschieden, dass eine Verletzung der Pflicht, den Familiennamen und ausgeschriebenen Vornamen auf Geschäftsbriefen anzugeben, nicht geeignet ist den Wettbewerb zu beeinflussen. (Urteil vom 10.07.2007, Az.: 6 U 12/07)

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