3.9.07

BVerfG: Beeinträchtigung des familiären Zusammenlebens durch Medienberichterstattung

Ein aktueller Beschluss der Ersten Kammer des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2007/02 - gibt informative Hinweise zum journalistischen Interesse und den Anforderungen an personenbezogener Darstellung:
Die Äußerungen, die Bf. zu 1 gehöre zu den geschiedenen Ehefrauen, die ihre Ehemänner "ruinierten" und "wie eine Weihnachtsgans ausnähmen", waren mangels greifbarer Tatsachengrundlage als Werturteile einzustufen.

Die Gerichte haben bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass anonymen Medienäußerungen häufig dasjenige Maß an Authentizität und Glaubhaftigkeit fehlt, welches ihnen den gewünschten Einfluss zu verleihen vermag (vgl. BVerfGE 97, 391 (399, 402)).

Das OLG durfte dem Vorwurf, die Bf. zu 1 habe ihren Ehemann im Zusammenhang mit einer Ehescheidung in einer zu missbilligenden Weise ausgenutzt, das erhebliche Informationsinteresse der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung über die Folgen einer Ehescheidung gegenüberstellen. Bei der Gewichtung des Persönlichkeitsinteresses der Bf. zu 1 durfte berücksichtigt werden, dass nachhaltige Möglichkeiten einer Identifizierung der Bf. durch den beanstandeten Beitrag nicht eröffnet worden waren.

(BVerfG , Beschluss vom 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02 -)

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