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2.7.08
6.3.08
Skript der Woche: RVG
Skript zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Das Skript der Rechtsanwaltskammer Köln ist inzwischen in der 4. Auflage kostenlos zum Download erhältlich. Die aktuelle Auflage enthält die neuen Entwicklungen und Entscheidungen zum RVG sowie die Darstellung steuerrechtlicher Musterrechnungen.
Skript der Woche: RVG, 96 Seiten, PDF, 2007
+++ Skriptorama.de - Die Seite für Jura-Skripten. +++
Das Skript der Rechtsanwaltskammer Köln ist inzwischen in der 4. Auflage kostenlos zum Download erhältlich. Die aktuelle Auflage enthält die neuen Entwicklungen und Entscheidungen zum RVG sowie die Darstellung steuerrechtlicher Musterrechnungen.
Skript der Woche: RVG, 96 Seiten, PDF, 2007
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3.3.08
Links
Rainer Kuhlen: Erfolgreiches Scheitern - eine Götterdämmerung des Urheberrechts (via JIPS)
Die Allensbacher Berufsprestige-Skala 2008: Rechtsanwälte bei 27 % (IfD - Allensbach - PDF)
The Evolution of Tech Companies’ Logos. (Neatorama)
2008 Logo Design Trends (logoorange)
Die Allensbacher Berufsprestige-Skala 2008: Rechtsanwälte bei 27 % (IfD - Allensbach - PDF)
The Evolution of Tech Companies’ Logos. (Neatorama)
2008 Logo Design Trends (logoorange)
22.2.08
Für alle, die jetzt noch schnell Akten wegzuschaffen haben
Wieder ein witziger Kommentar von Sixt zu brennenden Fragen. (Sixt hilft den Steuersündern, via off the record)
18.2.08
Links
Rede des Jahres 2007: Oskar Lafontaine - Rede in der Debatte zum Bundeshaushaltsplan 2008 (Seminar für Allgemeine Rhetorik der Universität Tübingen)
Warum die Staatsanwaltschaft gegen die Steuergroßbetrüger so martialisch vorgeht. Der Staat als Jäger (Ein Kommentar von Heribert Prantl, sueddeutsche.de)
ZJS - Zeitschrift für das juristische Studium (kostenlose Online-Zeitschrift für Studenten der Rechtswissenschaft)
Die Liste – 50 Blogs und Webseiten für Job und Karriere (via Karrierebibel)
Einfach bedienbare Suchmaschine für das Spiegel-Archiv (via jurabilis)
Warum die Staatsanwaltschaft gegen die Steuergroßbetrüger so martialisch vorgeht. Der Staat als Jäger (Ein Kommentar von Heribert Prantl, sueddeutsche.de)
ZJS - Zeitschrift für das juristische Studium (kostenlose Online-Zeitschrift für Studenten der Rechtswissenschaft)
Die Liste – 50 Blogs und Webseiten für Job und Karriere (via Karrierebibel)
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7.2.08
BGH: Falsches Zitat („Bauernfängerei”)
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt.
Der Weg zu dieser einfachen Erkenntnis kann durchaus schwierig sein, wie dieses Urteil des BGH vom 20.11.2007 - VI ZR 144/07 - zeigt.
In einem Zitat hatte der Beklagte den Wortlaut einer Äußerung eines Brancheninformationsdienstes unrichtig wiedergegeben. Der Beklagte hatte unter Verwendung des Ausdrucks "Bauernfängerei" den Eindruck erweckt, das von ihm zitierte Informationsblatt habe das Prozessfinanzierungsmodell der Klägerin in dieser Weise kritisiert. Die beanstandete Äußerung stand dort jedoch in einem anderen Zusammenhang und bezog sich auf die vermeintlich kurze Zeichnungsfrist für Aktien der Klägerin.
Die Klägerin begehrte deshalb, den Beklagten zu verurteilen, die Behauptung zu unterlassen, der Brancheninformationsdienst "..." habe das Prozessfinanzierungsmodell der Klägerin als Bauernfängerei bezeichnet.
Der Streit ging bis zum Bundesverfassungsgericht (im Einzelnen: Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2003 - 2/3 0 499/00; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.09.2003 - 16 U 15/03; BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03; 1. Kammer des BVerfG, Beschluss vom 08.05.2007 - 1 BvR 193/05).
Der BGH hatte jetzt das letzte Wort und stellte fest:
(BGH, Urteil vom 20.11.2007 - VI ZR 144/07)
Der Weg zu dieser einfachen Erkenntnis kann durchaus schwierig sein, wie dieses Urteil des BGH vom 20.11.2007 - VI ZR 144/07 - zeigt.
In einem Zitat hatte der Beklagte den Wortlaut einer Äußerung eines Brancheninformationsdienstes unrichtig wiedergegeben. Der Beklagte hatte unter Verwendung des Ausdrucks "Bauernfängerei" den Eindruck erweckt, das von ihm zitierte Informationsblatt habe das Prozessfinanzierungsmodell der Klägerin in dieser Weise kritisiert. Die beanstandete Äußerung stand dort jedoch in einem anderen Zusammenhang und bezog sich auf die vermeintlich kurze Zeichnungsfrist für Aktien der Klägerin.
Die Klägerin begehrte deshalb, den Beklagten zu verurteilen, die Behauptung zu unterlassen, der Brancheninformationsdienst "..." habe das Prozessfinanzierungsmodell der Klägerin als Bauernfängerei bezeichnet.
Der Streit ging bis zum Bundesverfassungsgericht (im Einzelnen: Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2003 - 2/3 0 499/00; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.09.2003 - 16 U 15/03; BGH, Urteil vom 16.11.2004 - VI ZR 298/03; 1. Kammer des BVerfG, Beschluss vom 08.05.2007 - 1 BvR 193/05).
Der BGH hatte jetzt das letzte Wort und stellte fest:
Dem Beklagten wird nicht etwa verboten, seine Meinung zu dem Prozesskostenfinanzierungsmodell der Klägerin zu äußern, sondern ihm wird die falsche, mit einer Belegstelle versehene Behauptung untersagt, der Brancheninformationsdienst "..." habe sich in dieser Weise über das Modell der Klägerin geäußert. Unrichtige Zitate unterfallen nicht dem Schutzzweck des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. An der Wiedergabe von erwiesen unwahren Tatsachen gibt es kein schutzwürdiges Interesse (Senatsurteil BGHZ 139, 95, 101 f.; vgl. BVerfGE 54, 208, 217 ff.; 61, 1, 8; 90, 241, 248 f., 253 m.w.N.). Etwas anderes ergibt sich nicht unter dem Blickwinkel der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) oder der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG).
(BGH, Urteil vom 20.11.2007 - VI ZR 144/07)
5.2.08
Super Online Tuesday
Als Teil der YouChoose-Kampagne zur amerikanischen Präsidentschaftswahl hat YouTube jetzt eine eigene Seite zum heutigen "Super Tuesday" gestartet. Auf einer Google Map lassen sich Videos mit Reden der Kandidaten, Interviews, politischen Analysen und Meinungen von Wählern vor Ort ansehen.
1.2.08
Kuriose Urteile und Recht rund um Karneval
Meistens feiern Narren und Jecken friedlich. Und wenn es Streit gibt, dann führt dies zu eher kuriosen Urteilen. Hier eine Auswahl von Entscheidungen zum Thema Karneval und Fasnacht.
Fliegende Kamellen & Co.
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einer Verletzung durch Pralinenschachtel bei einem Karnevalsumzug.
Das Amtsgericht Aachen stellte hierzu fest (Urteil vom 10.11.2005 - 13 C 250/05):
Sind sie zu stark...
Wer am Rosenmontag einem Faschingsumzug zuschauen möchte, muss auch damit rechnen, dass von den Festwagen Bonbons geworfen werden. Wird man von einer durchschlagstarken Kamelle derart getroffen, dass ein Schneidezahn abbricht, kann man keine Haftpflichtansprüche gegenüber dem Veranstalter durchsetzen. Diese bittere Erfahrung machte ein Mann vor dem Landgericht Trier (1 S 18/01).
Nichts zu lachen...
hatte ein Kläger, der in der Kölnarena bei der Großveranstaltung "Lachende Kölnarena" nach dem Genuss von 3,5 Litern Bier ausrutschte.
Das OLG Köln (Urteil vom 08.06.2002 - 19 U 7/02) hat eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Veranstalter der Karnevalsveranstaltung wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht zurückgewiesen und ausgeführt:
Es darf knallen
Das Landgericht Trier (1 S 18/01) hat entschieden, dass die Veranstalter eines Karnevalsumzugs nicht für alle denkbaren Risiken verantwortlich gemacht werden können. Eine Frau hatte beim Rosenmontagsumzug durch einen Schuss aus einer so genannten Weinbergskanone ein Knalltrauma erlitten und klagte auf Schadenersatz gegen den Veranstalter. Das Gericht wies die Klage ab und stellte fest, dass der Veranstalter zwar verpflichtet ist, Vorkehrungen zum Schutz der Zuschauer zu treffen, gegen laute Geräusche beim Rosenmontagszug hätten sich die Zuschauer aber selbst zu schützen, zum Beispiel durch Zurücktreten vom Bordsteinrand.
Musik nur wenn sie laut ist
Ein Karnevalsumzug darf laut sein, das entschied auch das Verwaltungsgericht Frankfurt (15 G 401/99). Anwohner können nicht verlangen, dass dabei eine Lärmgrenze von 70 Dezibel eingehalten wird. Es handle sich um eine Belästigung von verhältnismäßig kurzer Dauer und außerdem um eine Traditionsveranstaltung.
Auch der Lärm aus Gaststätten muss geduldet werden und zwar gerade in der Nacht von Rosenmontag auf Karnevalsdienstag (Amtsgericht Köln - 532 OWI 183/96).
Wie das Verwaltungsgericht Koblenz (1 L 141/02) nämlich zu Recht festgestellt hat, gehört der Karneval zum heimatlichen Brauchtum. Die Narrenfreiheit hat jedoch Grenzen. So wurde von demselben Gericht entschieden, dass ein Festzelt in einem reinen Wohngebiet als Veranstaltungsort einer Karnevalsfeier ausscheidet (1 K 745/03.KO; 1 K 1978/03.KO).
Zum Umgang mit dem Freund und Helfer
Beschimpft ein betrunkener Jeck einen Polizisten als "Arschloch" und "Scheißbulle", so wird der Beamte nicht beleidigt, weil sich die Bemerkungen nicht gegen ihn persönlich, sondern gegen seine Eigenschaft als Ordnungshüter richten. Wird er jedoch zusätzlich bespuckt, so liegt eine Körperverletzung vor (Kostenpunkt: 250,00 Euro.) (Landgericht Münster - 8 S 210/02)
Kein Anspruch auf bezahlte Freizeit am Rosenmontag
Richter mit Humor
Das OLG München (Beschluss vom 10.12.1999 - 26 AR 107/99 = NJW 2000, 748) hatte über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Münchner Amtsrichter zu entscheiden, der mündliche Verhandlung in mehreren Familiensachen auf den 11.11. um 11.11 Uhr terminiert hatte. Die Beschwerdeführerin - Beklagte in einem Unterhaltsprozess - fühlte sich nicht ernstgenommen und meinte, der Richter wolle sie mit der Terminierung wohl veräppeln. Sie sah ihre Menschenwürde mit Füßen getreten und das der Richter damit nur zum Ausdruck bringen wolle, dass er den Streit im Grunde als närrisch ansehe.
Die OLG-Richter sahen die Angelegenheit etwas anders:
Richter ohne Humor
Nicht alle finden den Brauch mit dem Krawatten-Abschneiden zu Weiberfastnacht lustig. Das Amtsgericht Essen (20 C 691/87) verstand hier keinen Spass und verurteilte eine Jeckin zum Schadensersatz in Höhe von 40 DM.
Die Büttenrede ist keine Kunst
Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 26. Februar 1987 - IV R 105/85) urteilte, dass die Büttenreden "keine eigenschöpferische Tätigkeit mit einer gewissen Gestaltungshöhe" darstellen und die so erzielten Einkünfte daher auch nicht als Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit dem ermässigten Steuersatz unterliegen.
Denn es fehle an einer eigenschöpferischen Tätigkeit, wenn der Redner mit Schablonen arbeite und die gleiche Rede, wenn auch mit Variationen, in zahlreichen Fällen immer wieder vortrage. Das eigenschöpferische Element fehle auch dann, wenn der Redner mit der Verwendung weniger Grundmuster auskomme und nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen einen individuellen Redetext entwerfe. Der Kläger habe aber seine Büttenreden auf etwa 80 bis 125 Veranstaltungen nach einer bestimmten Rednerschablone gehalten. Das genüge den Anforderungen an eine eigenschöpferische Tätigkeit auch dann nicht, wenn der Kläger diese Reden in kölscher Mundart und humorvoller Weise gehalten habe.
Büttenreden sind Kunst
Anders das Bundessozialgericht (3 RK 17/96 und 3 RK 22/96), das Karnevalsgesellschaften, die Sitzungen veranstalten, wie Theater und Musikagenturen und damit abgabepflichtig einstufte. Die Leistung der Büttenredner sah das BSG dabei als Kunst an mit der Folge, dass Karnevalsgesellschaften für die Darbietung ihrer öffentlichen Veranstaltungen Abgaben an die Künstlersozialkasse leisten müssen .
Zum Schluss: Kölsch für Anfänger
Hier die 10 wichtigsten Redewendungen aus dem Kölsch-Kodex (auch bekannt als "Rheinisches Grundgesetz") mit Übersetzungen. So überleben auch Nordlichter spielend den Karneval im rheinische Frohsinnsgebiet.
Helau!
Fliegende Kamellen & Co.
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einer Verletzung durch Pralinenschachtel bei einem Karnevalsumzug.
Das Amtsgericht Aachen stellte hierzu fest (Urteil vom 10.11.2005 - 13 C 250/05):
Es ist allgemein bekannt, dass bei Karnevalsumzügen von den Festwagen aus Gegenstände unter die Zuschauer geworfen werden. Dass hierdurch für die Zuschauer das Risiko besteht, von einem derartigen Gegenstand auch verletzt zu werden, kann auch dem Kläger nicht unbekannt geblieben sein. Wenn der Kläger gleichwohl als Zuschauer einen Karnevalsumzug ansieht, willigt er hierdurch konkludent in ein derartiges Verletzungsrisiko ein. Wenn der Kläger dann tatsächlich durch einen derart geworfenen Gegenstand verletzt wird, kann er daraus jedenfalls keine Schadensersatzansprüche ableiten.
Maßgeblich zur Beurteilung der Situation, in welche der Kläger durch seine Anwesenheit eingewilligt hat, ist nicht nur der konkrete Ort B, sondern das gesamte Rheinland. ... Im Rheinland aber ist es, wie auch der Kläger nicht bestritten hat, üblich, außer mit Kamelle auch mit anderen Gegenständen wie etwa Pralinenschachteln oder Schokoladetafeln zu werfen.
Sind sie zu stark...
Wer am Rosenmontag einem Faschingsumzug zuschauen möchte, muss auch damit rechnen, dass von den Festwagen Bonbons geworfen werden. Wird man von einer durchschlagstarken Kamelle derart getroffen, dass ein Schneidezahn abbricht, kann man keine Haftpflichtansprüche gegenüber dem Veranstalter durchsetzen. Diese bittere Erfahrung machte ein Mann vor dem Landgericht Trier (1 S 18/01).
Nichts zu lachen...
hatte ein Kläger, der in der Kölnarena bei der Großveranstaltung "Lachende Kölnarena" nach dem Genuss von 3,5 Litern Bier ausrutschte.
Das OLG Köln (Urteil vom 08.06.2002 - 19 U 7/02) hat eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Veranstalter der Karnevalsveranstaltung wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht zurückgewiesen und ausgeführt:
Die Beklagte hat die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt und der Kläger ist beweisfällig dafür geblieben, daß eine feuchte Stelle in Treppennähe bzw. auf einer Treppenstufe kausal für den von ihm vorgebrachten Sturz gewesen ist. ... so ist genauso gut denkbar, daß der Kläger stürzte, weil er von irgend jemanden aus dem Pulk angestoßen oder angerempelt worden oder über irgendein Bein gestolpert ist oder sich etwa aus Unachtsamkeit oder Unsicherheit infolge der auf der Treppe befindlichen Menschenmassen vertreten hat. Dies ist um so weniger auszuschließen, als der Kläger selbst nach seinen Angaben vor dem Unfall ca. 3,5 l Bier getrunken haben will. Kann der Schaden jedoch - wie hier - auf mehrere typische Schadensabläufe zurückzuführen sein, von denen nur einer zur Haftung der Beklagten führt, scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten aus, so daß diesen die volle Beweislast für den konkreten Schadensablauf trifft (s. Palandt-Heinrichs, 61. Aufl., Vor § 249 BGB, Rn. 164 m.w.N.; OLG Hamm VersR 1995, 187; OLG Köln VersR 1997, 1113).
Es darf knallen
Das Landgericht Trier (1 S 18/01) hat entschieden, dass die Veranstalter eines Karnevalsumzugs nicht für alle denkbaren Risiken verantwortlich gemacht werden können. Eine Frau hatte beim Rosenmontagsumzug durch einen Schuss aus einer so genannten Weinbergskanone ein Knalltrauma erlitten und klagte auf Schadenersatz gegen den Veranstalter. Das Gericht wies die Klage ab und stellte fest, dass der Veranstalter zwar verpflichtet ist, Vorkehrungen zum Schutz der Zuschauer zu treffen, gegen laute Geräusche beim Rosenmontagszug hätten sich die Zuschauer aber selbst zu schützen, zum Beispiel durch Zurücktreten vom Bordsteinrand.
Musik nur wenn sie laut ist
Ein Karnevalsumzug darf laut sein, das entschied auch das Verwaltungsgericht Frankfurt (15 G 401/99). Anwohner können nicht verlangen, dass dabei eine Lärmgrenze von 70 Dezibel eingehalten wird. Es handle sich um eine Belästigung von verhältnismäßig kurzer Dauer und außerdem um eine Traditionsveranstaltung.
Auch der Lärm aus Gaststätten muss geduldet werden und zwar gerade in der Nacht von Rosenmontag auf Karnevalsdienstag (Amtsgericht Köln - 532 OWI 183/96).
Wie das Verwaltungsgericht Koblenz (1 L 141/02) nämlich zu Recht festgestellt hat, gehört der Karneval zum heimatlichen Brauchtum. Die Narrenfreiheit hat jedoch Grenzen. So wurde von demselben Gericht entschieden, dass ein Festzelt in einem reinen Wohngebiet als Veranstaltungsort einer Karnevalsfeier ausscheidet (1 K 745/03.KO; 1 K 1978/03.KO).
Zum Umgang mit dem Freund und Helfer
Beschimpft ein betrunkener Jeck einen Polizisten als "Arschloch" und "Scheißbulle", so wird der Beamte nicht beleidigt, weil sich die Bemerkungen nicht gegen ihn persönlich, sondern gegen seine Eigenschaft als Ordnungshüter richten. Wird er jedoch zusätzlich bespuckt, so liegt eine Körperverletzung vor (Kostenpunkt: 250,00 Euro.) (Landgericht Münster - 8 S 210/02)
Kein Anspruch auf bezahlte Freizeit am Rosenmontag
Ein Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung an Rosenmontag durch betriebliche Übung ist im Geltungsbereich des ehemaligen TV Arb (Tarifvertrag für Arbeiter der Deutschen Bundespost) auch durch wiederholte vorbehaltslose Gewährung nicht entstanden. Er ist auch nicht dadurch entstanden, dass die Praxis nach der Privatisierung zur Deutschen Telekom AG fortgesetzt wurde, bis für diese der MTV am 01.07.2001 in Kraft trat. Dem stand die Formklausel für Nebenabreden in beiden Tarifwerken entgegen. Die Arbeitsbefreiung an Rosenmontag ist eine Nebenabrede.(LAG Köln, Urteil vom 08.08.2003 - 11 (12) Sa 239/03)
Richter mit Humor
Das OLG München (Beschluss vom 10.12.1999 - 26 AR 107/99 = NJW 2000, 748) hatte über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Münchner Amtsrichter zu entscheiden, der mündliche Verhandlung in mehreren Familiensachen auf den 11.11. um 11.11 Uhr terminiert hatte. Die Beschwerdeführerin - Beklagte in einem Unterhaltsprozess - fühlte sich nicht ernstgenommen und meinte, der Richter wolle sie mit der Terminierung wohl veräppeln. Sie sah ihre Menschenwürde mit Füßen getreten und das der Richter damit nur zum Ausdruck bringen wolle, dass er den Streit im Grunde als närrisch ansehe.
Die OLG-Richter sahen die Angelegenheit etwas anders:
"Dass der abgelehnte Richter sich wegen der Dienstaufsichtsbeschwerde so ärgert, dass er nicht mehr unbefangen sein kann, kann gerade bei der Art von Humor, die der Richter - ob passend oder unpassend - bei der Terminierung gezeigt hat, ausgeschlossen werden." Der Richter habe sich allenfalls "einen kleinen Scherz" erlaubt. Wenn er statt um 11.11 Uhr um 11.10 Uhr terminiert hätte, hätte sich auch niemand aufgeregt. Das OLG schließt mit den Worten: "Etwas Humor, zumindest aber Gelassenheit, kann auch von den Streitparteien einer Familiensache erwartet werden."
Richter ohne Humor
Nicht alle finden den Brauch mit dem Krawatten-Abschneiden zu Weiberfastnacht lustig. Das Amtsgericht Essen (20 C 691/87) verstand hier keinen Spass und verurteilte eine Jeckin zum Schadensersatz in Höhe von 40 DM.
Die Büttenrede ist keine Kunst
Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 26. Februar 1987 - IV R 105/85) urteilte, dass die Büttenreden "keine eigenschöpferische Tätigkeit mit einer gewissen Gestaltungshöhe" darstellen und die so erzielten Einkünfte daher auch nicht als Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit dem ermässigten Steuersatz unterliegen.
Denn es fehle an einer eigenschöpferischen Tätigkeit, wenn der Redner mit Schablonen arbeite und die gleiche Rede, wenn auch mit Variationen, in zahlreichen Fällen immer wieder vortrage. Das eigenschöpferische Element fehle auch dann, wenn der Redner mit der Verwendung weniger Grundmuster auskomme und nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen einen individuellen Redetext entwerfe. Der Kläger habe aber seine Büttenreden auf etwa 80 bis 125 Veranstaltungen nach einer bestimmten Rednerschablone gehalten. Das genüge den Anforderungen an eine eigenschöpferische Tätigkeit auch dann nicht, wenn der Kläger diese Reden in kölscher Mundart und humorvoller Weise gehalten habe.
Büttenreden sind Kunst
Anders das Bundessozialgericht (3 RK 17/96 und 3 RK 22/96), das Karnevalsgesellschaften, die Sitzungen veranstalten, wie Theater und Musikagenturen und damit abgabepflichtig einstufte. Die Leistung der Büttenredner sah das BSG dabei als Kunst an mit der Folge, dass Karnevalsgesellschaften für die Darbietung ihrer öffentlichen Veranstaltungen Abgaben an die Künstlersozialkasse leisten müssen .
Zum Schluss: Kölsch für Anfänger
Hier die 10 wichtigsten Redewendungen aus dem Kölsch-Kodex (auch bekannt als "Rheinisches Grundgesetz") mit Übersetzungen. So überleben auch Nordlichter spielend den Karneval im rheinische Frohsinnsgebiet.
Artikel 1: Et es wie et es
Sieh den Tatsachen ins Auge
Artikel 2: Et kütt wie et kütt
Habe keine Angst vor der Zukunft
Artikel 3: Et hätt noch immer jot jejange
Lerne aus der Vergangenheit
Artikel 4: Wat fott es es fott
Jammere den Dingen nicht nach
Artikel 5: Et bliev nix wie et wor
Sei offen für Neuerungen
Artikel 6: Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domit
Sei kritisch, wenn Neuerungen überhand nehmen
Artikel 7: Wat wellste maache
Füge dich in dein Schicksal
Artikel 8: Maach et jot, äver nit zo of
Achte auf deine Gesundheit
Artikel 9: Wat soll dä Quatsch?
Stelle immer zuerst die Universalfrage
Artikel 10: Drinkste eine met?
Komme dem Gebot der Gastfreundschaft nach
Helau!
Die letzten Raucherzonen
Das Rauchverbot gilt (noch) nicht überall. So verletzt die Unterbringung mehrerer Gefangener in einem dafür vorgesehenen Haftraum nicht als solche die Menschenwürde, und zwar auch dann nicht, wenn die Mitgefangenen rauchen. Die Belästigung durch rauchende Mitgefangene führt deshalb nicht zu einer höheren Haftentschädigung.
In seinem Beschluss vom 18.12.2007 führt das OLG Düsseldorf hierzu aus:
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2007 - I-18 U 189/07)
In seinem Beschluss vom 18.12.2007 führt das OLG Düsseldorf hierzu aus:
Der Senat hat selbst nichtrauchende Mitglieder und kann durchaus nachempfinden, wie unangenehm es ist, auf engem Raum dem Rauch anderer ausgesetzt zu sein. Bis vor wenigen Jahren waren solche Situationen auch in Freiheit verbreitet; erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit wird das Rauchen zunehmend - wenn auch keineswegs ausnahmslos - gesellschaftlich verpönt und parallel dazu vielerorts verboten. Eine Beeinträchtigung, die noch vor kurzem in der Gesamtgesellschaft gang und gäbe war und von denjenigen, die sich nicht aktiv an ihr beteiligen wollten, als selbstverständlich ertragen werden musste, kann aber nicht heute als Verletzung von Persönlichkeitsrechten und/oder Menschenwürde betrachtet werden; das hieße, die Menschenwürde zu kleiner Münze zu schlagen (vgl. OLG Celle 01.06.2004, NJW 2004, 2766, 2767: je nach den Umständen des Falles kann eine gemeinsame Unterbringung von Rauchern und Nichtrauchern sogar rechtmäßig sein). Greifbare gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Tabakrauch hat der Kläger nach eigener Angabe nicht erlitten; sein Hinweis auf die allgemein bekannten Gefahren des Passivrauchens ersetzt solches nicht, zumal es hier nur um einen Zeitraum von insgesamt fünf Wochen geht.
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2007 - I-18 U 189/07)
31.1.08
BGH: Abwerben von Mitarbeitern am Arbeitsplatz
Mit Beschluss vom 13.12.2007 hat der BGH klargestellt, dass auch wenn Telefonanrufe zur Kontaktaufnahme erlaubt sind (zuletzt: BGH, Urteil vom 22.11.2007 - I ZR 183/04 - Direktansprache am Arbeitsplatz III) der Besuch in einem Betrieb mit dem Ziel Mitarbeiter abzuwerben weiterhin wettbewerbswidrig bleibt:
Nach einhelliger Auffassung ist es wettbewerbswidrig, einen fremden Betrieb zum Zweck der Abwerbung dort beschäftigter Mitarbeiter aufzusuchen (vgl. BGH, Urt. v. 5.10.1966 - Ib ZR 136/64, GRUR 1967, 104, 106 - Stubenhändler; ferner Lindacher in Festschrift für Erdmann, 2002, S. 647, 652, 656; Köhler in Hefermehl/Köhler/ Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 UWG Rdn. 10.112; Piper in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 11/356; Omsels in Harte/Henning, UWG, § 4 Nr. 10 Rdn. 30). Die Rechtsprechung des Senats zur telefonischen Ansprache am Arbeitsplatz zu Abwerbungszwecken (BGHZ 158, 174 - Direktansprache am Arbeitsplatz I; BGH, Urt. v. 9.2.2006 - I ZR 73/02, GRUR 2006, 426 = WRP 2006, 577 - Direktansprache am Arbeitsplatz II) gibt zu einer Änderung dieser Bewertung keinen Anlass.(BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - I ZR 137/07)
30.1.08
BGH: Faxübermittlung 9 Minuten vor Fristablauf
Fristen dürfen bis zuletzt ausgenutzt werden. Diesen Grundsatz hat der BGH mit Beschluss vom 20.12.2007 bestätigt und ausgeführt:
Insbesondere kann der Beklagten nicht entgegengehalten werden, dass sie mit der Faxübermittlung bis 9 Minuten vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zugewartet hat, denn Fristen können voll ausgenutzt werden (vgl. BVerfGE 69, 381, 385). Mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer ist das Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn so rechtzeitig mit der Faxübermittlung begonnen wird, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 24.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG NJW 1996, 2857).(BGH, Beschluss vom 20.12.2007 - III ZB 73/07)
6.12.07
Trends 2007
Product Placement im TV: Die 10 Marken, die in den USA am häufigsten in Fernsehsendungen gezeigt wurden. (via Werbeblogger)
23.10.07
Suchmaschine für Urteile im Volltext
Die Seite Urteilfinden.de erleichtert das Finden von Urteilen im Volltext.
Ziel des Angebots ist es, Recht Online noch leichter zugänglich zu machen. Die Suchmaschine sucht und findet deshalb ausschließlich Gerichtsentscheidungen, die kostenlos und im Volltext verfügbar sind. Die Suche basiert auf Google Custom Search und erfasst zur Zeit mehr als 80 Internetseiten und Rechtsprechungsdatenbanken mit Volltexturteilen, unter anderem die veröffentlichte Rechtsprechung des EuGH, BVerfG, BGH sowie von spezialisierten Themenseiten. Der Index wird ständig erweitert.
Ich freue mich über Linkvorschläge, Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge.
Ziel des Angebots ist es, Recht Online noch leichter zugänglich zu machen. Die Suchmaschine sucht und findet deshalb ausschließlich Gerichtsentscheidungen, die kostenlos und im Volltext verfügbar sind. Die Suche basiert auf Google Custom Search und erfasst zur Zeit mehr als 80 Internetseiten und Rechtsprechungsdatenbanken mit Volltexturteilen, unter anderem die veröffentlichte Rechtsprechung des EuGH, BVerfG, BGH sowie von spezialisierten Themenseiten. Der Index wird ständig erweitert.
Ich freue mich über Linkvorschläge, Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge.
26.9.07
Skript der Woche bei Skriptorama.de: Vertragsgestaltung
Das Skript Vertragsgestaltung im Zivilrecht (Erb- und Familienrecht) von Notar Dr. Peter Limmer auf den Seiten des Instituts für Notarrecht an der Universität Würzburg. Das Skript bietet auf 111 Seiten anhand von Beispielfällen eine gute Einführung zum Thema.
+++ Skriptorama.de - Die Seite für Jura-Skripten. +++
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21.9.07
Public Domain Comics
Hunderte von Comics aus den 30er bis 50er Jahren stehen in dem englischen Forum Golden Age Comics zum Download bereit. Kostenlos und legal, da die Comics nach Ablauf der Urheberrechte gemeinfreie Werke sind.
Nach der kostenlosen Registrierung ist der Download von bis zu einem Gigabyte pro Tag an Comics möglich. Das dürfte auch dem größten Fan genügen. Eine Goldgrube für echte Fans.
Nach der kostenlosen Registrierung ist der Download von bis zu einem Gigabyte pro Tag an Comics möglich. Das dürfte auch dem größten Fan genügen. Eine Goldgrube für echte Fans.
20.9.07
Interview mit Johannes Eisenberg
Der Rechtsanwalt, der gegen den Freiherrn von Gravenreuth eine Gefängnisstrafe erwirkte. (Telepolis im Interview, via Basic Thinking)
11.9.07
Online-Durchsuchung schon Realität
Mit der Durchsuchmaschine Schäuble lassen sich das Internet, der eigene Computer, der Computer vom Nachbarn oder alle Computer weltweit einfach und schnell durchsuchen. © 2007 Überwachungsstaat.
Gut gemachte Parodie im Stil der Google Suche und Beitrag der Jusos zu dem Wunsch von Innenminister Wolfgang Schäuble nach der Online-Durchsuchung. (via Spreeblick)
10.9.07
Zitat
"Bei Eva Herman wünscht man sich selbst als Frauenrechtlerin, sie möge doch bitte heim an den Herd gehen."Grünen-Fraktionschefin Renate Künast in der BILD.
Eva Herman hatte bei der Vorstellung ihres neuen Buches "Das Prinzip Arche Noah - warum wir die Familie retten müssen" am Donnerstag in Berlin zur Familienpolitik im Dritten Reich erklärt: "Es war eine grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter, hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle... Aber es ist damals auch das, was gut war, und das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt, ..." (SPON)
5.9.07
KG Berlin: Berichterstattung über Richter und Anwälte eines Gerichtsverfahrens grundsätzlich rechtmäßig
Auf seiner Internetseite www.buskeismus.de schreibt Rolf Schälike über die Prozesse der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg. Eine derartige Berichterstattung ist im Rahmen der öffentlichen Auseinandersetzung zulässig. Dies hat das Kammergericht in einem Beschluss (Az.: 9 W 75/07) entschieden und damit die vorherige Entscheidung des Landgerichts Berlin bestätigt.
Äußerungen zu der Sozialsphäre desjenigen, über den berichtet wird, dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind. ...(KG, Beschluss vom 19.06.2007, Az.: 9 W 75/07; via Kanzlei Prof. Schweizer)
Der Antragsgegner betreibt eine Internetseite, auf der er über die Rechtsprechung einschließlich der mündlichen Verhandlungen (insbesondere) des Landgerichts Hamburg sowie des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Pressesachen berichtet, diese auswertet und referiert. Damit übt er öffentliche Kritik an der Rechtsprechung dieser Gerichte.
Dieses Bemühen des Antragsgegners um eine öffentliche Beschäftigung mit der Tätigkeit dieser Gerichte ist hinzunehmen. Ersichtlich nimmt der Antragsgegner hierbei für sich in Anspruch, sein Anliegen auch im öffentlichen Interesse und zur Einflussnahme auf die öffentliche Meinung zu verfolgen, mag dies in der breiten Öffentlichkeit auch nur in relativ geringem Maße Resonanz finden. Jedenfalls ist die vom Antragsgegner auf seiner Internetseite Geführte öffentliche Darstellung und Diskussion der Rechtsprechungstätigkeit insbesondere des Landgerichts Hamburg sowie des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Pressesachen als adäquates Mittel für die Durchsetzung der eigenen Meinung in der geistigen Auseinandersetzung von Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG gedeckt. ...
Im Rahmen einer solchen vom Antragsgegner betriebenen Auseinandersetzung, was auch das Auftreten und Handeln der einzelnen Prozessbeteiligten in den mündlichen Verhandlungen einschließt, ist es deshalb zulässig, auch unter namentlicher Nennung das Bemühen eines betroffenen Rechtsanwaltes darzustellen, eine kritisch-satirische Berichterstattung über das Prozessverhalten der Beteiligten mit juristischen Mitteln zu verhindern.
Skript der Woche bei Skriptorama.de: Zivilrecht Band 1
Der Lehrstuhl von Prof. Dr. Arnold an der Universität Regensburg bietet in einer umfangreichen Reihe Skripten zum Repetitorium zur Examensvorbereitung an.
Die Arbeitsmaterialien zum Zivilrecht umfassen inzwischen 4 Bände.
Band 1 enthält:
1. Prof. Dr. Dieter Schwab: Das allgemeine System des Rechtsschutzes im Zivilrecht
2. Prof. Dr. Peter Gottwald: Allgemeiner Teil des BGB und des Schuldrechts
3. Prof. Dr. Jörg Fritzsche: Schwerpunkte des Allgemeinen Teils des BGB und Übersichten
4. Prof. Dr. Dieter Schwab: Einführung in das Recht des Verbraucherschutzes
Arbeitsmaterialien zum Zivilrecht Band 1, PDF (kostenloser Download)
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4.9.07
3.9.07
BVerfG: Beeinträchtigung des familiären Zusammenlebens durch Medienberichterstattung
Ein aktueller Beschluss der Ersten Kammer des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2007/02 - gibt informative Hinweise zum journalistischen Interesse und den Anforderungen an personenbezogener Darstellung:
(BVerfG , Beschluss vom 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02 -)
Die Äußerungen, die Bf. zu 1 gehöre zu den geschiedenen Ehefrauen, die ihre Ehemänner "ruinierten" und "wie eine Weihnachtsgans ausnähmen", waren mangels greifbarer Tatsachengrundlage als Werturteile einzustufen.
Die Gerichte haben bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass anonymen Medienäußerungen häufig dasjenige Maß an Authentizität und Glaubhaftigkeit fehlt, welches ihnen den gewünschten Einfluss zu verleihen vermag (vgl. BVerfGE 97, 391 (399, 402)).
Das OLG durfte dem Vorwurf, die Bf. zu 1 habe ihren Ehemann im Zusammenhang mit einer Ehescheidung in einer zu missbilligenden Weise ausgenutzt, das erhebliche Informationsinteresse der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung über die Folgen einer Ehescheidung gegenüberstellen. Bei der Gewichtung des Persönlichkeitsinteresses der Bf. zu 1 durfte berücksichtigt werden, dass nachhaltige Möglichkeiten einer Identifizierung der Bf. durch den beanstandeten Beitrag nicht eröffnet worden waren.
(BVerfG , Beschluss vom 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02 -)
1.9.07
Play more: Google Earth Flight Simulator
In der aktuellen Version von Google Earth ist als Easteregg ein Flugsimulator versteckt. Und so wird Google Earth zum Flugsimulator:
1. die neueste Version von Google Earth herunterladen und installieren
2. das Programm starten und die Tastenkombination STRG + ALT + A drücken
3. ein Flugzeug und den Startpunkt auswählen und abheben...
Die Steuerung ist etwas gewöhnungsbedürftig, beschleunigt wird mit der Taste "Page up", Take Off über die Pfeiltaste "Unten", alternativ per Maus oder Joystick, eine Liste der Keyboard-Shortcuts findet sich hier, ein Video-Tutorial hier. (via Google OS)
1. die neueste Version von Google Earth herunterladen und installieren
2. das Programm starten und die Tastenkombination STRG + ALT + A drücken
3. ein Flugzeug und den Startpunkt auswählen und abheben...
Die Steuerung ist etwas gewöhnungsbedürftig, beschleunigt wird mit der Taste "Page up", Take Off über die Pfeiltaste "Unten", alternativ per Maus oder Joystick, eine Liste der Keyboard-Shortcuts findet sich hier, ein Video-Tutorial hier. (via Google OS)
31.8.07
Meinungsfreiheit für Schüler
Bei Spickmich.de bewerten Schüler ihre Lehrer - jetzt trafen sich Peter Silbernagel vom Philologenverband, Manuel Weisbrod und Bernd Dicks von der Webseite zu einem Streitgespräch. (SPON)
30.8.07
Strange things in Google Maps
Die Seite MapOfStrange versammelt jede Menge Fotos seltsamer, witziger und sehenswerter Sichtungen in Google Maps. (gefunden bei Blogoscoped)
OLG Koblenz: Kein Unterlassungsanspruch bei polemischer Kritik in Internet-Forum
Gegen den Betreiber eines Internetforums kann ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Inhalte bestehen, weil er als Betreiber des Forums diese Inhalte verbreitet. Der Betreiber eines Forums ist zwar nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 -; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 581).
Das OLG Koblenz hat sich in einem Urteil vom 12.07.2007 zur Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik und zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers geäußert und entschieden, dass selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik ("Achtung Betrüger unterwegs!") eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung macht. Die Zulässigkeitsgrenze wird vielmehr erst dann überschritten, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. (Urteil vom 12.07.2007, Az.: 2 U 862/06)
Das OLG Koblenz hat sich in einem Urteil vom 12.07.2007 zur Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik und zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers geäußert und entschieden, dass selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik ("Achtung Betrüger unterwegs!") eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung macht. Die Zulässigkeitsgrenze wird vielmehr erst dann überschritten, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. (Urteil vom 12.07.2007, Az.: 2 U 862/06)
29.8.07
23.8.07
Warum Daimler Namensrechte von Ford kaufen muss
DaimlerChrysler möchte sich in Daimler umbenennen - doch der Name gehört dem Ford-Konzern. Deshalb hat DaimlerChrysler mit Ford eine Erweiterung der Nutzungsgenehmigung für den Namen Daimler vereinbart. Laut einem Sprecher von Ford, darf "DaimlerChrysler den Namen nun allein oder in Kombination mit anderen Wörtern als Handelsfirma, Handelsmarke oder Firmenbezeichnung nutzen". Als Produktbezeichnung darf der Stuttgarter Autobauer den Namen eines seiner Gründer jedoch nicht verwenden. (FTD.de)
Auf SPON ist der Hintergrund der Geschichte zu finden:
Auf SPON ist der Hintergrund der Geschichte zu finden:
1890 hatte Motorenpionier Gottlieb Daimler im schwäbischen Cannstatt zusammen mit zwei Kompagnons die Daimler-Motoren-Gesellschaft gegründet. Bereits nach drei Jahren verließ der Erfinder das Unternehmen jedoch für einige Jahre im Streit und engagierte sich zusammen mit dem britischen Industriellen Frederick R. Simms in England beim Daimler Motor Syndicate.(weiter hier)
Während die deutsche Daimler-Gesellschaft 1926 mit dem Konkurrenten Benz & Cie. zur Daimler-Benz AG fusionierte, bestand die britische Firma unter dem Namen Daimler Motor Company weiter, bis sie 1960 von Jaguar geschluckt wurde. Der britische Nobelauto-Hersteller baute jedoch weiterhin Limousinen mit dem Namen des Autopioniers.
1989 schließlich landeten die Daimler-Namensrechte bei Ford. Die Amerikaner hatten beschlossen, sich ein paar Luxusmarken zuzulegen, darunter Jaguar. Aus Daimler Benz AG wurde im Jahr 1998, nach der Fusion mit dem drittgrößten US-Autobauer, die DaimlerChrysler AG.
17.8.07
16.8.07
Welcher ist Ihr größter Fehler?
Schwächen zuzugeben und dabei noch zu glänzen ist eine Kunst.
Hier die originellsten Antworten auf die Frage:
Welcher ist Ihr größter Fehler? (gefunden in brand eins)
Hier die originellsten Antworten auf die Frage:
Welcher ist Ihr größter Fehler? (gefunden in brand eins)
Recht gut erklärt
Haftung für Blogkommentare von Rechtsanwalt Thomas Schwenke. (Beitrag im upload-magazin)
15.8.07
"Verdammt, ich hab nix!"
Matthias Reim singt für Sixt. Hier der Videoclip in voller Länge:
(YouTube)
Ein schlimmer Ohrwurm...
(YouTube)
Ein schlimmer Ohrwurm...
14.8.07
Finde heraus, wer an Wikipedia gedreht hat...
Der Wikipedia Scanner von Virgil Griffith deckt anhand der IP-Adressen diejenigen auf, die anonym Veränderungen an Wikipedia-Einträgen vorgenommen haben. Wer also wissen möchte, an welchen Wikipedia Artikeln etwa der CIA besonderes Interesse hatte, kann dies nun einfach herausfinden.
Zum vollständigen Artikel und Hintergrund in den Wired News.
Zum vollständigen Artikel und Hintergrund in den Wired News.
13.8.07
Google Pack jetzt mit StarOffice
Die kostenlose Software-Sammlung Google Pack wurde um das Anwendungsprogramm StarOffice ergänzt. Ähnlich wie andere Office-Pakete umfasst StarOffice Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation und vieles mehr. (via GoogleWatchBlog)
Damit enthält das Google Pack folgende Programme, die man sich einzeln oder als Komplettpaket und vor allem kostenlos hier herunterladen kann:
- Google Earth - die Welt virtuell
- Norton Security Scan - Antivirenprogramm
- Google Desktop - Desktop Suchprogramm für den eigenen PC
- Firefox mit Google Toolbar - Webbrowser
- Skype - Sprach- und Videoanrufe über das Internet
- StarOffice - Textverarbeitung
- Google Toolbar für IE - Zusätzliche Symbolleiste mit Suchfunktion für den Microsoft Internet Explorer
- Spyware Doctor - Spyware Entfernungsprogramm
- Picasa - Bildverwaltung
- Adobe Reader - liest PDF-Dateien
- RealPlayer - Wiedergabe von Audio- und Videodateien
Damit enthält das Google Pack folgende Programme, die man sich einzeln oder als Komplettpaket und vor allem kostenlos hier herunterladen kann:
- Google Earth - die Welt virtuell
- Norton Security Scan - Antivirenprogramm
- Google Desktop - Desktop Suchprogramm für den eigenen PC
- Firefox mit Google Toolbar - Webbrowser
- Skype - Sprach- und Videoanrufe über das Internet
- StarOffice - Textverarbeitung
- Google Toolbar für IE - Zusätzliche Symbolleiste mit Suchfunktion für den Microsoft Internet Explorer
- Spyware Doctor - Spyware Entfernungsprogramm
- Picasa - Bildverwaltung
- Adobe Reader - liest PDF-Dateien
- RealPlayer - Wiedergabe von Audio- und Videodateien
12.8.07
Startup-Favoriten
25 deutschen Startups mit interessanten Ideen wurde ein Fragebogen geschickt. 24 Antworten kamen zurück. jetzt.de stellt sie vor. Mit kleinen Ideen zum großen Geld.
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