30.8.07

OLG Koblenz: Kein Unterlassungsanspruch bei polemischer Kritik in Internet-Forum

Gegen den Betreiber eines Internetforums kann ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Inhalte bestehen, weil er als Betreiber des Forums diese Inhalte verbreitet. Der Betreiber eines Forums ist zwar nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 -; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 581).

Das OLG Koblenz hat sich in einem Urteil vom 12.07.2007 zur Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik und zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers geäußert und entschieden, dass selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik ("Achtung Betrüger unterwegs!") eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung macht. Die Zulässigkeitsgrenze wird vielmehr erst dann überschritten, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. (Urteil vom 12.07.2007, Az.: 2 U 862/06)

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