29.4.05

Anwalts-PR

Anwaltswerbung war in den vergangenen Jahren vor allem ein Spielfeld für kostspielige Abmahnungen gegen Kollegen. Von den ausgegebenen Schnittchen nach Vortragsveranstaltungen bis hin zum Anzeigenformat im Branchentelefonbuch wurde alles abgemahnt, was über Namen und Berufsbezeichnung auf einem goldenen Messingschild an der Kanzleitür hinausging.
Doch Berufsordnung und Rechtsprechung räumen jungen Anwälten mit frischen Marketingideen allmählich die Steine aus dem Weg.

Karriere.de über die neue Lockerheit in Sachen Anwalts-PR. (gefunden bei jurabilis)

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