27.4.05

Bestätigt

Die Klaus Esser erstinstanzlich zugesprochene Entschädigung in Höhe von 10.000 € wurde gegen die Berufungen von Esser und dem Land Nordrhein-Westfalen vom OLG Düsseldorf bestätigt.

"Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch die Berufungen des Landes Nordrhein-Westfalen und des ehemaligen Mannesmann-Chefs Klaus Esser gegen ein Schmerzensgeldurteil zurückgewiesen.

Richter Bernhard Rudolf Schüßler sagte in Düsseldorf, lediglich die Kostenentscheidung des Landgericht werde abgeändert. Danach müsse Esser 96 Prozent der Kosten tragen und das Land den Rest. „Die Staatsanwaltschaft durfte ermitteln, sagte der Richter zur Begründung des Urteils. Der Anfangsverdacht gegen Esser sei durchaus begründet gewesen. Ein Schadenersatz stehe Esser dafür nicht zu. Allerdings habe die Anklagebehörde Fehler in ihrer Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Die Esser vom Landgericht zugesprochene Geldentschädigung von 10.000 Euro habe damit Bestand."
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