26.4.05

EU-Verfassung

Der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler (CSU) will mittels eines am Montag beim BVerfG eingereichten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Ratifizierung der EU-Verfassung durch den Bundestag am 12./13. Mai verhindern. Vertreten wird er dabei durch den Nürnberger Professor Albrecht Schachtschneider, der auch schon die Einführung des Euro durch das BVerfG zu verhindern suchte.

"Nach Auffassung des CSU-Abgeordneten überschreitet die EU-Verfassung "endgültig die Grenzen, welche das Grundgesetz für die Integrationspolitik der staatlichen Organe in die Europäische Union zieht". Grundsätzliche regele die Verfassung den Vorrang von EU-Recht gegenüber nationalem Recht. Die Regelungen zur Innen- und Justizpolitik, darunter das integrierte Straf- und Verfolgungsrecht würde gegen das Grundgesetz verstoßen. Ähnliches gelte für die Außen- und Sicherheitspolitik. Insgesamt, so die Schlußfolgerung in dem Schreiben an Thierse, könne der Bundestag - auch nicht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit - "mehr Rechte an die EU abgeben, als er selber hat"."
Gauweiler möchte damit letztlich eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung erreichen.

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